Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LURA media GmbH
(Stand: 2026)

1. Geltungsbereich & Gegenstand

1.1. Die LURA media GmbH (im Folgenden kurz LURA media genannt) erbringt Dienstleistungen im Bereich der Film-, Video- und Medienproduktion, der audiovisuellen Projektabwicklung, der Personal- und Equipmentbereitstellung sowie der Postproduktion.

1.2. Sämtliche mit LURA media abgeschlossenen Vereinbarungen und Aufträge unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, LURA media stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Angebot & Vertragsabschluss

2.1. Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge von LURA media sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Sofern nicht anders angeboten, ist LURA media an gelegte Angebote 5 Werktage ab Erstellung gebunden.

2.3. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich (per E-Mail, Messengerdienst oder postalisch) bestätigt oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen (iSd § 863 Abs. 1 ABGB). Als Annahmezeitpunkt gilt das tatsächliche Einlangen der Bestätigung bei LURA media. Geht eine Annahme außerhalb der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr) ein, gilt der nächste Werktag als Annahmetag.

2.4. Sämtliche Angebots-, Konzept- und Drehbuchunterlagen bleiben geistiges Eigentum von LURA media. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen des Auftrags unverzüglich zurückzustellen.

3. Abrechnung, Preise & Zahlungsbedingungen

3.1. Sämtliche angeführten Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (netto).

3.2. Die Rechnungslegung erfolgt nach Leistungserbringung oder Teilabschnitten. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug (netto Kassa) zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nicht anerkannt.

3.3. Anzahlung bei Neukunden/Großprojekten: LURA media behält sich vor, eine Anzahlung von 60 % der Gesamtauftragssumme bei Beauftragung zu verrechnen. Diese muss bis spätestens 36 Stunden vor Produktions-/Drehbeginn auf dem Geschäftskonto von LURA media eingelangt sein. Bei Nichtzahlung ist LURA media berechtigt, den Arbeits-/Drehbeginn ohne rechtliche Folgen zu verweigern.

3.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (mindestens 12 % p.a.) berechnet. Für Mahnungen verrechnet LURA media Mahnspesen in Höhe von EUR 35,– (exkl. USt) pro eigener Mahnung sowie anfallende Anwaltskosten nach den Autonomen Honorarkriterien (AHK). LURA media behält sich das Recht vor, ohne vorherige Mahnung gerichtliche Schritte einzuleiten.

4. Kurzfristige Buchungen & Personal/Kollektivvertrag

4.1. Bei Personaleinsätzen und Drehbuchungen richten sich die Arbeitszeiten, Überstunden, Nacht- und Feiertagszuschläge nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Kollektivvertrags für die Filmindustrie / Filmproduktion.

4.2. Bei Anfragen und Buchungen von Personal/Crew, die innerhalb von 24 Stunden vor Arbeitsbeginn beauftragt und durchgeführt werden, verrechnet LURA media einen Eilaufschlag von 15 % auf den Stundensatz je eingesetztem Mitarbeiter.

4.3. Abwerbeverbot: Der Auftraggeber verpflichtet sich, direkte Dienstnehmer oder regelmäßig über LURA media gebuchte Freelancer/Filmschaffende für die unmittelbare Durchführung zukünftiger Aufträge nicht direkt abzuwerben. Im Falle eines Verstoßes gilt eine Pönale in Höhe von EUR 3.000,– (zzgl. USt) je abgeworbener Person als vereinbart.

5. Stornobedingungen & Auftragsrücktritt

5.1. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden muss schriftlich (per E-Mail an die offizielle Firmenadresse von LURA media) erfolgen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist das Einlangen bei LURA media an Werktagen (Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr).

5.2. Werden bereits beauftragte Produktionen, Drehtage oder Personalleistungen vor Arbeitsbeginn durch den Kunden storniert, werden folgende Stornogebühren auf die Gesamtauftragssumme verrechnet:

21 bis 15 Tage vor Arbeitsbeginn: 25 % der Auftragsgesamtsumme
14 bis 5 Tage vor Arbeitsbeginn: 50 % der Auftragsgesamtsumme
Unter 5 Tagen vor Arbeitsbeginn: 100 % der Auftragsgesamtsumme

5.3. Die anfallende Stornogebühr ist innerhalb von 72 Stunden nach Aufkündigung auf das Geschäftskonto von LURA media zu überweisen.

5.4. Vorzeitiger Abbruch: Wird ein bereits begonnener Dreh oder Auftrag vorzeitig durch den Auftraggeber beendet (z. B. 4 Tage gebucht, aber nach 2 Tagen abgebrochen), ist LURA media berechtigt, die verbleibende gebuchte Restzeit zu 50 % des vereinbarten Entgelts einzufordern.

6. Urheberrecht, Nutzungsrechte & Referenzen

6.1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den von LURA media erstellten Werken (Film-, Video-, Ton- und Bildmaterial, Konzepte) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge bei LURA media.

6.2. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die im Angebot bzw. Vertrag explizit vereinbarten Nutzungsrechte (räumlich, zeitlich und inhaltlich wie vereinbart). Die Rechte an Rohmaterial (Raws/Rushes) verbleiben, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bei LURA media.

6.3. Referenzrecht: LURA media ist berechtigt, sofern vom Kunden nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, den Namen des Kunden, dessen Firmenlogo sowie Ausschnitte des produzierten Filmmaterials auf eigenen Werbeträgern (insbesondere auf der Website, Social Media und Showreels) als Referenz zu nutzen.

7. Haftung & Mängel

7.1. LURA media haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie reine Vermögensschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.2. Für von Dritten bereitgestelltes Equipment, Requisiten oder Location-Gegebenheiten übernimmt LURA media keine Haftung, sofern kein Verschulden seitens LURA media vorliegt.

7.3. Mängel an der Leistung sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe/Abnahme des Videomaterials, schriftlich zu rügen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand & Anwendbares Recht

8.1. Als Erfüllungsort für alle Leistungen sowie Zahlungen gilt Wien.

8.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für Wien sachlich zuständige Gericht für Handelssachen als ausschließlich örtlich zuständig vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher iSd KSchG, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

8.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (salvatorische Klausel).